FAQ: Aufsichtführende im Zeltbau (Richtmeister)
Hier finden Sie Antworten zum Thema Aufsichtführende im Zeltbau – Richtmeister für Fliegenden Bauten: Zeltrichtmeister
Hier finden Sie Antworten zum Thema Aufsichtführende im Zeltbau – Richtmeister für Fliegenden Bauten: Zeltrichtmeister
Um „Aufsichtführende im Zeltbau (Richtmeister)“ werden zu können, müssen Interessierte die Anforderungen gemäß des DGUV Grundsatz 310-001 Nr.3 erfüllen. Konkret sind das u.a.:
Das Seminar Aufsichtführende im Zeltbau (Richtmeister) ist als Fortbildung für Personen geeignet, die die Aufbau-, Abbau- und Verladearbeiten von Zelten leiten und beaufsichtigen möchten/sollen.
Ja, die Sachkunde ist erforderlich für die Leitung des Auf- und Abbaus sowie der Verladearbeiten von baulichen Anlagen, die aus einem Tragwerk mit einer Hülle bestehen und eine Firsthöhe von 5 m und eine Breite von 10 m überschreiten.
Sachkundiger ist, wer erfolgreich an einem anerkannten Seminar gemäß DGUV Grundsatz 310-001 „Aufsichtführende im Zeltbau (Richtmeister)“ teilgenommen hat. Das Seminar der dex³ GmbH verfügt über diese Anerkennung.
Unternehmen/Unternehmer haben nach § 7 der UVV (Unfallverhütungsvorschrift) „Zelte und Tragluftbauten“ (DGUV Vorschrift 42) dafür Sorge zu tragen, dass alle Aufbau-, Abbau- und Verladearbeiten durch Personen, sogenannte „Aufsichtführende im Zeltbau (Richtmeister)“, mit erforderlicher Sachkunde und Ausbildungsnachweis geleitet und beaufsichtigt werden.
Unser Seminar für Aufsichtführende im Zeltbau – Richtmeister für Fliegende Bauten (Zeltrichtmeister) vermittelt sicherheitstechnisches Know-how mit erforderlicher Sachkunde für Aufbau-, Abbau- und Verladearbeiten von Zelten, sowie das Leiten, Beaufsichtigen und das Betreiben von Zelten.
Sachkundenachweis gemäß § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 42
Sachkunde für Aufsichtführende im Zeltbau gemäß DGUV Grundsatz 310-001
Zielgruppe Monteure | Weitere Infos zum Seminarinhalt
Präsenz | 12 Termine | 32 Einheiten (45 Min.) | Zertifikat
Zelte mit einer Firsthöhe über 5 m sowie einer Breite über 10 m dürfen nur von Personen mit erfolgreicher Ausbildung gemäß DGUV Grundsatz 310-001 „Grundsätze für den Erwerb des Ausbildungsnachweises für Aufsichtführende im Zeltbau (Richtmeister)“ geleitet und beaufsichtigt werden.
Sämtliche Aufbau-, Abbau- und Verladearbeiten von Zelten dürfen nur von Personen geleitet und beaufsichtigt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind und die dafür erforderliche Sachkunde nachweisen können.
Die berufliche Weiterbildung „Aufsichtführende im Zeltbau (Richtmeister)“ ist für Aufbau-, Abbau- und Verladearbeiten von Zelten notwendig. Diese Tätigkeiten dürfen nur von Personen geleitet und beaufsichtigt werden, welche das Mindestalter 18 Jahre erreicht haben und die erforderliche Sachkunde nachweisen können.
Hinweis: Alle Zelte mit einer Firsthöhe über 5 m sowie einer Breite über 10 m dürfen nur von Personen mit erfolgreicher Ausbildung gemäß DGUV Grundsatz 310-001 „Grundsätze für den Erwerb des Ausbildungsnachweises für Aufsichtführende im Zeltbau“ geleitet und beaufsichtigt werden.
Fliegende Bauten sind u.a. Zelte und Tragluftbauten, sowie beispielsweise auch Tribünen, Bühnen mit oder ohne Überdachungen, Reklametürme, Fahrgeschäfte (von der Schiffschaukel bis zum Riesenrad), Belustigungsgeschäfte, Ausspielungs- und Verkaufsgeschäfte, Bewirtungsanlagen u.v.m.
Ja, denn auch wenn die aufzustellenden baulichen Anlagen aus einem Tragwerk mit einer Hülle bestehen und eine Firsthöhe von 5 m und eine Breite von 10 m nicht überschreiten, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Zelte und Traglufthallen entsprechend den Vorschriften sowie der Aufbau- und Verwendungsanleitung auf- und abgebaut und verladen werden.
Der Unternehmer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten. Darüber hinaus hat der Unternehmer alle erforderlichen Maßnahmen für einen wirksamen Arbeitsschutz zu treffen. Bei der Übertragung von Aufgaben an Beschäftigte hat der Unternehmer je nach Art der Tätigkeit zu prüfen, ob der Beschäftigte für diese Tätigkeit geeignet ist.
Mit dem Seminar „Aufsichtführender im Zeltbau (Richtmeister)“ der dex³ GmbH erhalten alle Mitarbeiter die notwendige Sachkunde, unabhängig davon, ob Zelte oberhalb oder unterhalb der Anwendungsgrenze liegen.
Aufbau-, Abbau- und Verladearbeiten von Zelten dürfen nur von Personen geleitet und beaufsichtigt werden, die:
• mindestens 18 Jahre alt sind und
• die dafür erforderliche Sachkunde haben.
Sollten die Zelte über eine Firsthöhe über 5 m und einer Breite von über 10 m verfügen, muss die Aufsichtführende Person zusätzlich über eine erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung gemäß DGUV Grundsatz 310-001 verfügen, da es sich dann um einen Zeltaufbau gemäß § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 42 handelt.
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