Aufsichtführende im Zeltbau - Richtmeister für Fliegende Bauten by dex3 GmbH

Aufsichtführende im Zeltbau –
Richtmeister für Fliegende Bauten: Zeltrichtmeister

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Welche Anforderungen und Verordnungen gelten für Sie als Unternehmer?

Für Aufsichtführende im Zeltbau – Richtmeister für Fliegende Bauten: Zeltrichtmeister, muss der/die Unternehmer*in gemäß § 7 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Zelte und Tragluftbauten“ (DGUV Vorschrift 42) sicherstellen, dass Auf-, Abbau-und Verladearbeiten von einer sachkundigen Person mit entsprechendem Ausbildungsnachweis geleitet und überwacht werden.

Unser Seminar für Aufsichtführende im Zeltbau – Richtmeister für Fliegende Bauten (Zeltrichtmeister) vermittelt die notwendigen sicherheitstechnischen Kenntnisse für den sicheren Auf- und Abbau sowie den Betrieb von Zelten. 

Welche Zielgruppen sprechen wir an?

Unser Seminar „Aufsichtführende im Zeltbau – Richtmeister für Fliegende Bauten (Zeltrichtmeister)richtet sich an erfahrene Monteure, die als Richtmeister bei der Errichtung von Fliegenden Bauten tätig werden möchten. Es vermittelt praxisnah die notwendigen Kenntnisse, um Bauvorhaben sicher und effizient zu leiten.

Inhalte des Seminars

Organisation des Arbeitsschutzes
Vorschriften und Regelwerk
Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung
Aufbau, Abbau und Verladearbeiten
Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Flüssiggasanlagen, Schankanlagen, elektrischen Anlagen
Brandschutz 

Seminar Zeltrichtmeister: Aufsichtführende im Zeltbau - Richtmeister von Fliegende Bauten by dex3 GmbH

Seminare dex³Lab

Aufsichtführende im Zeltbau –
Richtmeister für Fliegende Bauten (
Zelteichtmeister)

Sachkundenachweis gemäß § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 42
Sachkunde für Aufsichtführende im Zeltbau gemäß DGUV Grundsatz 310-001

Zielgruppe Monteure    |    Weitere Infos zum Seminarinhalt

Präsenz    |     12 Termine    |     32 Einheiten (45 Min.)    |     Zertifikat

Vorteile unseres Seminars

Sie erlangen das erforderliche sicherheitstechnische Fachwissen für die Montage, Demontage und den Betrieb von Zelten. 

Das Seminar basiert auf den Richtlinien des DGUV Grundsatzes 310-001 „Grundsätze für den Erwerb des Ausbildungsnachweises für Aufsichtführende im Zeltbau“. 

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie den Ausbildungsnachweis gemäß § 7 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Zelte und Tragluftbauten“ (DGUV Vorschrift 42). 

Unser dex3-Seminar „Aufsichtführende im Zeltbau – Richtmeister für Fliegenden Bauten (Zeltrichtmeister)“ ist von der Berufsgenossenschaft Nahrung und Genussmittel (BGN) anerkannt! 

Weitere Informationen

Gemäß DGUV Vorschrift 42 ist der Ausbildungsnachweis nicht erforderlich bei baulichen Anlagen, die aus einer Tragkonstruktion mit einer  Hülle bestehen und eine Firsthöhe von 5,00 m und eine Breite von 10,00 m nicht überschreiten und bei Tragluftbauten.

Individuelle Seminaranfragen für Inhouse-Schulungen

Für maßgeschneiderte Weiterbildungen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Inhalte für Ihre Seminare anzufragen. Stellen Sie dazu eine unverbindliche Buchungsanfrage für Ihr Inhouse-Seminar.

Ihr individuelles Seminarangebot

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Seminarangebot, das gezielt auf Ihre betrieblichen Anforderungen sowie mit den geltenden berufsgenossenschaftlichen Vorgaben abgestimmt ist.

Unsere Seminare erfüllen die Standards der DGUV, insbesondere gemäß DGUV Grundsatz 310-001 („Grundsätze für den Erwerb des Ausbildungsnachweises für Aufsichtführende im Zeltbau“).

Zusätzliche Schulungen und Wiederholungsunterweisungen

Neben Erstausbildungen bieten wir ebenfalls im Bereich Aufsichtführende im Zeltbau und Richtmeister für Fliegende Bauten (Zeltrichtmeister) spezifische Unterweisungen für die jährliche Wiederholungsschulung an. Diese Schulungen gestalten wir individuell, praxisnah und an den Bedürfnissen Ihrer Mitarbeiter ausgerichtet.

Weitere Seminarthemen rund um Veranstaltungssicherheit

Erweitert wird unser Portfolio durch Seminare rund um die Themen Veranstaltungssicherheit, Zeltbau, Fliegende Bauten und weitere sicherheitsrelevante Aspekte wie z.B. die Betreiberverantwortung. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie gerne bei der Auswahl des passenden Formats und Schulungskonzepts.

Für Fragen oder weitere Informationen freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre Anforderungen.

Allgemeines

Die Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten sieht vor:

Der Betreiber eines Fliegenden Baus oder ein von ihm beauftragter hinreichend sachkundiger Vertreter muss während des Betriebs die Aufsichtführen und für die Einhaltung der Bedienungs- und Betriebsvorschriften sorgen.

Sachkundiger ist: wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fliegenden Bauten (Bühnen, Tribünen, etc.) hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er die Bau-, Bedienungs- und Betriebsvorschriften des Fliegenden Baus umsetzen kann.

Der Betreiber hat die Bedienungspersonen an jedem Aufstellungsort insbesondere über die Bedienungs- und Betriebsvorschriften und das Verhalten bei Stromausfall, in Brand- und Panikfällen oder sonstigen Störungen zu belehren. Die Bedienungs- und Betriebsvorschriften müssen von den Bedienungspersonen jederzeit eingesehen werden können.

Seminar Anfrage: Aufsichtführende im Zeltbau - Zeltrichtmeister by dex3 GmbH

Aufsichtführende im Zeltbau – Richtmeister für Fliegende Bauten (Zeltrichtmeister)
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